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Genehmigung für brennbare Flüssigkeiten
Das Produkt ist nicht mehr verfügbar, da die Veranstaltung beendet ist.
Für verspätete oder nicht eingereichte Genehmigungsanträge wird eine Nachbearbeitungsgebühr von 210,08 € erhoben.
Nähere Einzelheiten dazu finden Sie unter Punkt 5.7 der Technischen Richtlinien
Die Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten ist in den Messehallen und im Außengelände der Messe Düsseldorf ohne schriftliche Genehmigung verboten. Die Genehmigung zur Lagerung und Verwendung brennbarer Flüssigkeiten kann für den Betrieb oder die Vorführung von Exponaten erteilt werden. Brennbare Flüssigkeiten dürfen nur entsprechend der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden. Dieser Antrag ist bei der Messegesellschaft mit dem Sicherheitsdatenblatt einzureichen und muss mit dem Erlaubnisschreiben der Messe Düsseldorf am Messestand vorgehalten werden.
Informationen zum Servicepartner Messe Düsseldorf GmbH:
Die Messe Düsseldorf ist einer der 5 erfolgreichsten Messeveranstalter weltweit. Auf den Veranstaltungen in Düsseldorf präsentieren jedes Jahr rund 30.000 Aussteller 1,5 Millionen Fachbesuchern ihre Produkte. Rund 50 Fachmessen, davon 23 N°-1-Veranstaltungen in den fünf Kompetenzfeldern Maschinen, Anlagen und Ausrüstungen, Handel, Handwerk und Dienstleistungen, Medizin und Gesundheit, Mode und Lifestyle sowie Freizeit finden am Standort Düsseldorf statt. Dabe... weiterlesen
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